Magdener Urkunde von 804
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ÜbersetzungUnserem Herrn und verehrungswürdigen Vater in Christus, Bischof Egino und Werdo, Abt des Klosters des heiligen Gallus. Ich, in Gottes Namen Morand, bitte Euch und erflehe Eure Gnade, dass Ihr mir das Besitztum des Klosters St. Gallen, das am Ort genannt Hof Magden gelegen ist und das ich selbst Euch in einer Schenkung übertragen habe, zur Nutzniessung wieder überlassen möget, was Ihr nun auch getan habt unter der Bedingung, dass ich dem Kloster St. Gallen jährlich einen Zins von vier Denaren entrichte. Wir sind auch übereingekommen, dass mir das Besitztum nicht weggenommen werden darf, solange ich lebe. Nach meinem Tode jedoch soll es an jenen heiligen Ort zurückfallen. Wenn aber bereits vorher jemand dieses Gut an sich reissen oder diese Vereinbarung missachten und gegen sie vorgehen oder die Zinspflicht vernachlässigen sollte, sollt Ihr ohne irgend welche Einsprache das Besitztum in Eure Verfügungsgewalt zurücknehmen. In diesem Sinne ist diese Prekarie schriftlich niedergelegt worden. Zeichen des Bischofs Egino und des Abtes Werdo, welche diese Prekarie haben ausfertigen lassen.Zeichen von Walther, Betto, Gheltfrid, Rihhart, Bert goz, Haimo, Betto. Darum gebeten, habe ich, in Gottes Namen Priester Authgisus, diese Schenkungsurkunde Geschrieben und unterschrieben im 34. Regierungsjahr Karls, des Königs der Franken, am Mittwoch, dem neunten Tag vor den Kalenden des Februar. [= 24. Januar 804 nach heutiger Zeitrechnung]
Rückvermerk: Precaria Morandi [ Prekarie des Morand(us)] /C.XVIII [= Kapitel 18] / Datum
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Dieses Foto wurde von Werner Rotweiler, Leiter der Kommission Dorfchronik, Magden, im Archiv St. Gallen gemacht. Die Dorfchronik ist Im Jahre 2004 (anlässlich 1200 Jahre Magden) erschienen) und ist bei der Gemeinde erhältlich