„In Notwendigem Einheit, in allem die Liebe, in Zweifelsfragen Freiheit“.
Die christkatholische Kirche (Magden)
Einige Notizen aus den Anfängen der christkahtolischen Kirche
von Teun Wijker
Verein freisinniger Katholiken
Schon vor der Entstehung der christkatholischen Gemeinde Magden waren die freisinnigen Bestrebungen nach Meinung von Pfarrer Johann Burkhart (1901) und anderen im Fricktal stark und es brauchte nicht viel, um hier den Bruch mit Rom zu vollziehen. Konkret fand diese Bewegung unter anderem Gestalt in der Gründung des Vereins freisinniger Katholiken. Mit freisinnig wird hier in erster Linie gemeint, dass man den nationalen Charakter des Katholizismus betonte und sich gegen starke ultramontane Bestrebungen wehrte, also gegen vatikanische Macht- und Rechtsansprüche und Einmischung in innere Angelegenheiten.
Der Anlaß zu diesem Bruch war das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit und der Allgewalt über die Kirche. Es ging hier vor allem um die Frage, wer über die Wahrheit in Glaubenssachen entscheiden kann. In den neuen päpstlichen Dogmen kam zum Ausdruck, daß diese Entscheidung vom Papst allein, als Stellvertreter Christi, gefällt werden kann. Dies schien damals für eine große Minderheit der Katholiken in verschiedenen Ländern gegen den gesunden Menschenverstand zu sein und nicht zu passen in eine moderne Gesellschaft. Die Zeiten hatten sich geändert. Über Wahrheit in Glaubensfragen kann nicht durch eine einzelne Person entschieden werden, sondern im gemeinsamen Gespräch und Diskussion mit allen Gläubigen und in Übereinstimmung mit dem Glauben, den unsere Vorfahren überliefert hatten. Alle Christen müssen die Möglichkeit haben, sich am Entscheidungsprozess zu beteiligen und es kann also nicht von einer Person allein autoritär bestimmt werden. Dieser Entscheidungsprozess kann sich auf höchster Ebene nur in einem oekumenischen Konzil vollziehen, wo alle Ortskirchen durch ihre Bischöfe vertreten sind, auf regionaler Ebene durch Synoden mit Vertretern aus den Gemeinden und auf Gemeindeebene in der Kirchgemeindeversammlung. In Magden wurde die Entscheidung tatsächlich in der Kirchgemeindeversammlung gefällt. Demokratisch denkende Katholiken konnten diesen autoritären Entscheid der Leitung in Rom nicht akzeptieren.
Reformkatholiken
Dies heißt nicht, daß diese protestierenden Katholiken reformiert werden wollten, sondern sie wollten katholisch bleiben und betrachteten sich als Mitglieder der katholischen Kirche. Sie glaubten am Anfang, daß eine innerkirchliche Reform durchzuführen wäre, was im Grunde genommen auch Erasmus, Luther und andere Persönlichkeiten aus der Geschichte dachten. Später wurden sie darin sehr enttäuscht und mußten feststellen, das Rom unnachgiebig war. Viele Bischöfe und Priester der protestierenden Minorität unterwarfen sich und alle, die bei ihrer Auffassung und Meinung blieben und die neuen Dogmen nicht annahmen, wurden exkommuniziert und ausgeschlossen. Die protestierenden exkommunizierten Katholiken wurden gezwungen, sich zu organisieren. Die Protestbewegung wurde zu einer Notkirche.
Bei der Erhaltung der katholischen Struktur der Notkirche, die von exkommunizierten Katholiken errichtet wurde, waren die Kirchen von Utrecht und Haarlem, die schon seit 1721 von Rom unabhängig waren, nicht unbedeutend.
Johann Baptist Egli löst Protestbewegung aus
Der erste, der diese Massnahme von Rom gegen die protestierenden Katholiken traf, war Pfarrer Johann Baptist Egli im Jahre 1871. Seine Verurteilung wurde durch den Bischof von Basel, Eugenius Lachat, ausgesprochen,
Diese Aktion brachte die freisinnigen Katholiken in Luzern, Solothurn, Bern, Aargau, Genf und in anderen Kantonen in Bewegung. Sie akzeptierten nicht, dass ein gewählter Geistlicher einfach vom Bischof von Basel ohne Rücksprache mit dem Staat abgesetzt werden konnte. Politisch wollte der Verein freisinniger Katholiken durch Revision einiger Artikel in der Bundesverfassung und den Kantonsverfassungen erreichen, dass der Papst nicht direkt Einfluss auf kirchliche Angelegenheiten in der Schweiz, besonders auf die Wahl des Pfarrers, Einfuss nehmen konnte. Kirchlich beschloss der Verein schon bald, eine Verfassung für eine altkatholische Kirche zu entwerfen, die Gründung einer eigenen katholischen theologischen Fakultät und altkatholischen Gemeinden anzustreben. Im Dezember 1872 wurde Johann Baptist Egli zum Pfarrverweser der altkatholischen Gemeinde Olsberg gewählt. Damit wurde er zum ersten gewählten altkatholischen Pfarrer in der Schweiz.
Dank den Aktivitäten dieses Vereins entstanden im Fricktal eine Reihe christkatholischer Kirchgemeinden. Die Rechtsnachfolger der alten Pfarreien waren unter anderem Hellikon – Zuzgen - Wegenstetten, Kaiseraugst, Magden, Möhlin, Obermumpf-Walllbach, Olsberg,und Rheinfelden,.
Die Kirchgemeinde Magden protestiert gegen die neuen Lehren
In Magden wurde das Problem der Allgewalt und Unfehlbarkeit des Papstes an zwei Gemeindeversammlungen behandelt.
In der gebotenen Ortsbürger- und Kirchgemeindeversammlung vom 29. Dezember 1872 protestierten die Katholiken gegen die neuen Dogmen der päpstlichen Allgewalt und Unfehlbarkeit und bekannten sich zum Altkatholiszismus.
Folgende Beschlüsse wurden an dieser Versammlung einstimmig angenommen:
Die Gemeinde wird nicht dulden, daß dieses Dogma in Kirche oder Schule, sei es in welcher Weise immer, gelehrt oder verteidigt wurde. Gegen Zuwiederhandende behält die Gemeinde sich die geeigneten Schritte vor.
Demzufolge erklärt sie:
dass sie bei allfälligem freiwerden der Pfründe nur solche Geistliche als Pfarrer wählen werde, welche sich verpflichten den Bestimmungen des Beschlusses von Nr. 2 oben unterziehen zu wollen".
Dieser Antrag wurde noch von Herrn Ammann Schneider ergänzt:
„daß wir keine andre Lehre annehmen, als diejenige, in welche unserer Voreltern,
Eltern u. wir geboren getauft + erzogen wurden“.
In der gebotenen Kirchgemeindeversammlung vom 4. April 1875 nahmen die Katholiken die Verfassung der christkatholischen Kirche der Schweiz an. In anderen Dörfern und in den Städten Rheinfelden und Laufenburg im Fricktal verlief der Entscheidungsprozess ähnlich.
Siehe unter Datei „Kopien“: das Protokoll der Gemeindeversammlung von 29. Dezember 1872 mit Übertragung
Eine Abmachung mit Pfr. Friedrich Gilg
Herr Amman Schneider erwähnt an dieser Versammlung eine Konsultation mit dem Pfarrer über diese Frage. Nach den Worten von Herrn Schneider sagt Pfarrer Gilg darin, daß er sich auf diese Verhandlungen der Gemeindeversammlung nicht einlassen will. Entscheidet sich jedoch die Gemeinde gegen die neue Lehre, dann wird er diese nicht in der Schule lehren. Pfarrer Gilg wollte sich damals also aus der Diskussion heraushalten, verurteilte die Kirchenpflege deswegen nicht und versprach sogar, die neue Lehre in der Schule nicht zu verkünden. Weil er jedoch abgemacht hat, sich aus der Diskussion zu halten, schrieb er auch nichts auf im Protokoll der Kirchenpflege über die Entwicklungen in Magden und die Vorstösse der freisinnigen Katholiken, im Gegensatz mit Olsberg, wo der altkatholische Pfarrer Egli als Aktuar im Protokoll immer kurz über die Entwicklungen auf kantonaler und schweizerischer Ebene berichtete und Delegierte entsandt wurden. In der Nachbargemeinde Magden muss dies unter den freisinnigen Katholiken nicht anders gelaufen sein. Jedenfalls war schon Oberrichter Stäubli von Magden am Katholiken Kongress in Olten am 2. Dezember 1872 anwesend.
Der liberale Pfarrer Friedrich Gilg protestiert gegen Ultramontaismus
Die Stellungnahme von Pfarrer Friedrich Gilg ist nach der Abmachung mit Herrn Ammann Schneider nicht ablehnend, sondern zeigt im Vergleich mit vielen seiner römischkatholischen Kollegen unter anderem seine liberale Einstellung. Er gehörte zu den 13 wenigen freisinnigen Pfarrer im Kanton Aargau (9 aus dem Fricktal), die am 13. August 1873 im Roten Haus in Brugg eine Erklärung gegen das Treiben des Mermillod (Bischof von Genf) und der ultramontanen Geistlichkeit abgaben. Mit Namensunterschrift erklärten 11 dieser Geistlichen "dass sie weiterhin zu allem halten würden, was dem geistigen Fortschritt und dem Wohle des Vaterlands fromme, und dass sie zwischen Religion und hierarchischen Bestrebungen stets unterscheiden würden".
Mit Pfarrer Friedrich Gilg unterschrieben Stadtpfarrer Bossart von Laufenburg, Stadtpfarrer Schröter von Rheinfelden, weiter die Pfr. Ronka, Aarau, Friedrich Uebelhardt von Eiken, Seiler von Oeschgen, Läubin von Mettau, Pfyffer von Möhlin, Karl Lochbrunner von Obermumpf, Pfarrverweser Mühlebach in Stein und Kaplan Reimann in Laufenburg. Von diesen 11 Geistlichen wurden später 5 alt(christ)katholisch, nämlich, Ronka in Aarau, Karl Schröter von Rheinfelden, Cajetan Bossart von Laufenburg, Gottlieb Pfyffer von Möhlin und Karl Lochbrunner von Obermumpf. Diese Erklärung wurde 3 Wochen vor der zweiten Delegiertenversammlung in Olten, am 31. August 1873, abgegeben.
Pfarrer Friedrich Gilg wird nicht christkatholisch
Erst 4 Jahre später, im vorletzten Protokoll der Kirchenpflege von seiner Hand, vom 20. Oktober 1876, (ein Monat nach der Bischofsweihe von Eduard Herzog in Rheinfelden) beklagt Pfr. Gilg sich über die Mißstände im Dorf. In früheren Protokollen hat er damit den Kirchenbesuch, den Kirchengesang, besonders der Mangel an männlichen Sängern und die Umtriebe, rundum die Kirche gemeint. Diesmal bezieht er sich wahrscheinlich direkt auf die Anhänger des Christkatholiszismus. Er kann die Einladung von Pfarrer Schröter zur Firmung in Rheinfelden nicht annehmen, da er sich dann zum Christkatholizismus bekennt hätte.
Aus dem Protokoll der Kirchenpflege von 20.Juli 1873 und vom 20. Oktober 1876 mit Ubertragung : siehe Datei „Kopien
Die gebotene Kirchgemeindeversammlung vom 4. April 1875
Mit den Entscheidungen vom Sonntag, 29. Dezember 1872 hat Magden wie die Gemeinden Aarau, Hellikon, Olsberg, Möhlin, Mumpf-Wallbach, Obermumpf. Laufenburg, Zuzgen und später Kaiseraugst und Rheinfelden einen wichtigen Schritt gemacht und sich deutlich von der neuen römischen Lehre distanziert. Die Grundlage für den Anschluß an die christkatholische Kirche und die Bildung einer christkatholischen Gemeinde war gelegt. Mit der Annahme der christkatholischen Verfassung an der Gemeindeversammlung von 1875 wurde die christkatholische Gemeinde konstituiert und zugleich als eine Weiterführung der alten Pfarrei. verstanden.
Pfarrer Gilg wird Hilfgeistlicher in Frick, Pfarrer Sebastian Burkart wird zu seinem Nachfolger gewählt
Sofort nach dieser Versammlung wurde Pfarrer Gilg in einem offiziellen Schreiben der Beschluß der Versammlung bekannt gemacht mit der Einladung, an der Nationalversammlung teilzunehmen. Nach der Verfassung sind die Gemeindegeistlichen von Amtes wegen Delegierte der Nationalsynode. In der Verfassung heisst es:
"Pgr 8. Mitglieder der Synode sind:
a. der oder die Inhaber des bischöflichen Amtes;
b. die Mitglieder des Synodalraths während ihrer Amtsdauer;
c. sämmtliche katholische Priester der Schweiz,die
als solche amtliche Funktionen ausüben und sich
unter Anerkennung dieser verfassung beim Synodalrath
als Mitglieder angemeldet haben.
d. ein Delegierter jeder Kirchgemeinde mit ständiger Seel-
sorge.Grössere Gemeinden wählen überdies auf je 200
stimmfähige Bewohner einen weitern Delegirten.Ein ...Ueberschuss von mehr als 100 Stimmen über die ...erforderliche Zahl berechtigt zur Wahl eines fernern
Delegirten.
e. die delegirten der beim Verbande der christkatholischen
Kirche der Schweiz angehörenden Ortsvereine im Ver-
hältnis von je einem Delegirten auf 200 Mitglieder.
Kleinere Gemeinden können sich zur Wahl von Delegirten
mit einander verbinden."
Jetzt war Pfarrer Gilg gezwungen, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen und ob er sich zum Christkatholizismus bekennen kann. Der Brief, der unterschrieben ist von Herrn Ammann Schneider, Gerichtspräsident Bürgi und Herrn Simon Schneider, alle Mitglieder der Kirchenpflege, lautet:
Hochgeachteter Herrn Pfarrer Gilg in hir
Die Kirchenpflege hält es für angezeigt, dem Herrn Pfarrer officielle Mittheilung zu machen, daß die hiesige Kirchgemeinde untern 4 April 1875 die Verfassung der christkatholischen Kirche der Schweiz mit großer Mehrheit angenommen und sich als altkatholische Kirchgemeinde erklärt hat. Der Herr Pfarrer hat seiner Zeit der Kirchenpflege gegenüber die Zusicherung gegeben, daß er die Sätze des Syllabus und das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes weder in Schule noch in Kirche lehren od. vertheidigen werde, und die Behörde glaubt behaupten zu dürfen, daß hierin Wort gehalten werde, wenn mit jener Erklärung nun auch nicht verbunden ist, daß der Herr Pfarrer sich ebenfalls offen an die christkatholische Kirche anschließe, und man nicht verlange kann, daß er seine persönliche Ansichten, ohne nach eigener Ueberzeugung, ändere, so bedingt dann doch die gegenwärtige Stellung der Kirchgemeinde Magden, daß ihr Seelsorger die Beschlüsse der allgemeinen schweizerischen Nationalsynode respectire, die Anordnungen und Verordnungen des Synodalrathes und eines künftigen Beschluß vollziehe. - das wird die nothwendige Grundlage eines friedlichen und unzwistigen Zusammenlebens zwischen Pfarrer und Kirchgemeinde bilden und sein müssen, und die Kirchenpflege hegt die sichere Hoffnung und Zuversicht, daß in dieser Richtung keine Anstände (?) entstehen werden,. - Nach O C, lit c (?) der angenommenen Verfassung der christkatholischen Kirche der Schweiz, sind sämmtliche katholische Priester der Schweiz, die als solche amtliche Funktionen ausüben und sich unter Annehmung dieser Verfassung beim Synodalrath als Mitglieder angemeldet hat, Mitglieder der Synode von Amtes wegen
Zur Einsicht folgen ein Exemplar der Verfassung, ein Entwurf zur Geschäftsordnung der christkatholischen Nationalsynode der Schweiz; ein Entwurf zu einem Reglement über den Wirkungskreis des Synodalrathes,
und eine Ordnung zur Bischofswahl. - Die Versammlung der ersten Synodalsynode findet Montag d, 14, Juni nächsthin Morgens 8 Uhr im Schulhaus in Olten statt; Die mitfolgende Einladung besagt das Nähere. Die Kirchenpflege glaubt, von allen diesen Verhältnissen das Pfarramt Magden verständigen zu sollen, und es zeichnen die Unterschreibenen mit wahrer Hochschätzung!
Magden, den 8. Juni 1875
Die Mitglieder der Kirchenpflege
J. Schneider, Amman
Bürgi, Gerichtspräsident
Simon Schneider
Jos Bürgi his. Gdrath
Auf dieses Schreiben wurde nie geantwortet, auch nachdem er noch einmal um eine Antwort gebeten wurde. Dann lesen wir 1 1/2 Jahr später im Protokoll vom 29. Oktober 1876 die Reaktion von Pfarrer Gilg auf eine Einladung von Pfarrer Carl Schröter zur Firmung in Rheinfelden. (oben schon einmal erwähnt)
Auszug aus dem Protokoll der Kirchenpflege mit Uebertragung siehe Datei „Kopien“
In den Worten dieses Auszuges wird eindeutig festgehalten, dass Pfarrer Gilg sich nicht entscheiden konnte, der christkatholischen Kirche beizutreten und der römischkatholischen Kirche treu blieb. Er kann die Einladung nicht annehmen, da er sich dann zur christkatholischen Kirche bekennen würde. Dagegen wurden die römischkatholischen Pfarrer von Rheinfelden, Möhlin, Laufenburg christkatholisch und dienten am gleichen Ort der christkatholischen Kirchgemeinde. Dies waren Carl Schröter, Gottlieb Pfyffer, Kajetan Bossart Neue christkatholische Geistliche wurden 1872 in Olsberg, 1878 in Kaiseraugst, 1873 in Lenzburg, 1878 in Wegenstetten-Hellikon-Zuzgen gewählt. Das letzte Protokoll der Kirchenpflege von Pfarrer Gilg ist am 6. Januar 1877 geschrieben. Die Wahl von Pfarrer Sebastian Burkart findet am 25. März 1877 statt. Es sind 228 Stimmberechtigte aufgeboten, 28 sind nicht erschienen. Von den 200 Anwesenden legten 24 ihre Stimmkarten ganz leer ein. Gültig waren 176 Stimmen. Für Pfarrer Sebastian Burkart stimmten 162, gegen ihn 14. Von den 200 Anwesenden wurde er also mit 162 Stimmen zum Pfarrer von Magden gewählt. Pfarrer Gilg geht von Magden weg und wird als Hilfspfarrer von Frick angestellt
Kopie des Wahlprotokols von Sebastian Burkart siehe Datei „Kopien“
Die ersten Protokolle der christkatholischen Kirchenpflege
Das erste Protokoll der Kirchenpflege ohne Pfarrer Gilg ist am 2. Mai 1877 geschrieben. Darin wird unter Traktandum 1 erklärt, daß der Männerchor und Gemischte Chor sich bereit erklären als Kirchenchor zu konstituieren. Schon vor der Annahme der Verfassung wird immer in Zusammenhang mit den Finanzen oder wegen Personalproblemen, Musikalien oder wegen anständigem Gesang geschrieben. Man wollte auch hier einen Neuanfang setzen und die Gesangskultur verbessern, was übrigens in vielen christkatholischen Gemeinden ein Anliegen war.
Unter Punkt 2 wird die Einladung zur 3. Nationalsynode beraten (23.5. Bern). Herr Oberrichter Stäubli und Pfarrer Sebastian Burkart sind die Delegierten von Magden. Mit der Wahl von Herrn Oberrichter Stäubli wird die Bedeutung einer Vertretung von Magden in der Synode betont. Als 3. Punkt wird über den Beitrag an den Synodalrat gesprochen. Es war zu Beginn noch nicht ganz klar, was gezahlt werden musste und wann. Als 4. Punkt wird über die Kirchenwäsche gesprochen. Dies war eine verantwortungsvolle Aufgabe, weil es noch Paramenten gab aus älteren Zeiten, unter anderem aus dem 18. Jahrhundert. Erst 1918 wurde ein Paramentencomitee gegründet. Im Reglement dieses Commitees wurde genau festgehalten, was für einen Auftrag die Mitglieder hatten und das Versorgen der Paramenten wurde bestens organisiert. Daran kann man erkennen, dass schon vor der Gründung dieses Comitees die Sorge um die Paramenten von Bedeutung war. Als 5. Punkt teilt Pfr. Burkart mit, daß seine Installation am 6. Mai stattfinden wird. Im Protokoll vom 23. September 1877 wird unter Punkt 1 die Kirchenpflege neu konstituiert: Als Präsident der Kirchenpflege wurde Vice-Ammann Jos. Bürgi proklamiert, zum Vicepräsidenten wurde Herr C. Bürgi gewählt und zum Aktuar Pfr. Sebastian Burkart. Unter Punkt 2 wird ein Antrag von Oberrichter Stäuble behandelt über Abänderung im Begräbniswesen. Die vorgeschlagenen Änderungen von Oberrichter Stäubli werden als zeitgemäß betrachtet. Diese Vorschläge werden angenommen und erscheinen mit Aenderungen in der Praxis der Gräberbesuche mit kirchlichen Feierlichkeit in einem Zirkular am 25. September 1877 von Pfarrer Sebastian Burkart,
Mit diesem Zirkular haben Oberrichter Stäubli, Pfr. Sebastian Burkart mit Einverständnis der Kirchenpflege Magden teilweise Punkt 5 der Resolutionen vom Katholikenkongress in Olten (1. Dezember 1872) ausgeführt Nach der Gründung von Kirchgemeinden und der Annahme der Verfassung sollten die nötigen Reformen durchgeführt werden. Andere bestehende katholische Bräuche, wie Prozessionen, wurden ohne Bruch weitergeführt, verschwanden erst viel später oder wurden säkularisiert, wie zum Beispiel der Umgang am Auffahrtstag und die Frohleichnamprozession.
Aus den Resolutionen des Katholikenkongresses in Olten vom 1. Dezember 1872
5. Die Durchführung der notwendigen Reformen auf dem Gebiet des Kultus und der Diziplin kann erst dann vorgenommen werden, wenn in folge einer größeren Ausdehnung unserer Bewegung die Möglichkeit einer auf christlichen Gemeinden und auf einen geboldeten geistlichen Stand gegründeten Kirchenverfassung gegeben sein wir
Zu Beginn war das ganze Dorf Magden christkatholisch. Ebenfalls war das so in Olsberg und Rheinfelden. Gesamtschweizerisch zählte die christkatholisch Kirche 1875 ca.70.000 Mitglieder. Heute sind es noch ca 13.000, die in ca. 40 Gemeinden und Genossenschaften leben. Davon leben 450 in Magden und Olsberg. Während die Bevölkerung der Schweiz in den letzten 150 Jahren zugenommen hat, nahm die Mitgliederzahl der christkatholischen Kirche ab. Besonders in Magden, Rheinfelden und Olsberg nahm die Bevölkerung nach dem zweiten Weltkrieg durch Zuzug sehr rasch zu. Im Jahr 2000 zählte Magden mehr als 3000 Einwohner, Die Christkatholiken jedoch blieben eine Minderheit. Durch den Zuzug hat sich auch der Charakter des Dorfes geändert. Es ist kein kleines verschlafenes Bauerndorf mehr, wo der grösste Teil der Einwohner seit Generationen in der Landwirtschaft Arbeit fand, sondern es ist ein Wohndorf geworden. Die meisten Einwohner arbeiten auswärts und viele junge Menschen ziehen weg. Dies blieb natürlich nicht ohne Auswirkung auf die christkatholische Kirchgemeinde. Trotzdem trägt sie weiterhin bei an der Gestaltung des Dorfsleben. Pfarrhaus und Oekonomiegebäude gehören trotz den Aenderungen im Dorf die schönsten kulturellen Monumente in Magden und sind von der Denkmalpflege gechützt.
Im Leben der Kirchgemeinde selbst wirken Christkatholiken in verschiedenen Gremien und Gruppen aktiv mit , unter anderem bei der Vorbereitung und Durchführung des Familienabends, im Familiengottesdienstteam, in der Jugendarbeit, im Besucherdienst, in der Lektorengruppe, im Frauenverein und im Männerstamm. Selbstverständlich arbeitet nach Kraft und Möglichkeit die christkatholische Kirche auch mit in der Oekumene.
Im Gegensatz zur römischkatholischen Kirche wurde seit den Gläubigen von Anfang an keine strenge Glaubensdiziplin auferlegt und nicht vorgeschrieben, welche Pflichten zu erfüllen seien. Es wurde niemand durch Exkommunikation ausgeschlossen.. Die Ohrbeichte war nicht mehr verpflichtet, sondern freiwillig. Ein Gespräch im Vertrauen, verbunden mit Gnadenzuspruch und Segen. Die Heilige Schrift mit dem Wort Gottes und ihrer Auslegung standen zentral und die eigene Verantwortung und freie Entscheidung wurden betont. Dies fand in der Verfassung Gestalt und wurde in der Synode, der Kirchgemeindeversammlung und im Gottesdienst verwirklicht. Der Bischof und die Geistlichen stehen zwar in der katholischen Tradition,
sind aber der Synode der Ortskirche untergeordnet. Bischof, Geistliche und Laien entscheiden in dieser Synode gemeinsam und rufen dafür den Beistand des Heiligen Geistes im Synodegottesdienst an.
So wurde an der Synode 1998 beschlossen, die Frau zum dreifachen Amt von Diakon, Priester und Bischof zuzulassen. 1999 wurde die erste Frau von Bischof Hans Gerny zur Priesterin geweiht. Der Entscheidungsprozess über die Frauenordination dauerte 20 Jahre. Gemäss Beschluss der Synode wurde in dieser Zeit auch andere Kirchen zum Gespräch eingeladen und es wurde um eine Stellungnahme zu dieser Frage gebeten.
Für die ganze Kirche ist das oekumenische Konzil das Gremium, worin über Glaubensfragen entschieden wird. Richtungsgebend für den Glauben der christkatholischen Kirche sind die Entscheidungen der ersten sieben oekumenischen Konzilien. Auf diese Weise meint die christkatholische Kirche, wie auch die Orthodoxen Kirchen, in der Glaubenstradition der alten ungeteilten Kirche der ersten Jahrhunderte zu stehen. Deswegen nennen sich einige ihrer Schwesterkirchen „altkatholisch“. Die Berufung in ihrem Protest gegen Rom auf das Evangelium Jesu Christi und dessen Ueberlieferung durch die alte Kirche hat die Christkatholiken dazu bewogen sich nicht altkatholisch, sondern christkatholisch zu nennen. In der sonntäglichen Eucharistie bringt sie diesen Glauben zum Ausdruck, durch die Verkündigung des Wort Gottes und durch die Feier der Anwesenheit Christ in Brot und Wein. Die Eucharistie wurde 1875 sofort in deutsch übersetzt, da die Gottesdienstbesucher sich aktiv an der Feier der Eucharistie beteiligen konnten. Gottesdienst ist nicht nur Sache der Geistlichkeit, sondern von allen Gläubigen. In der Regel wird jeden Sonntag die Eucharistie gefeiert. Das ist eine christkatholische Messe mit Predigt. Die Struktur des Gottesdienstes orientiert sich inhaltlich an die östlich orthodoxe Theologie. Die Feier der Liturgie ist für die Christkahtoliken nicht nur Formsache, sondern hat Bedeutung. Das heisst nicht einfach altmodisch, sondern sie versucht nach Möglichkeit auch neue zeitgemässe Gestaltungsideen aufzunehmen. und im Gottesdienst auf die Gläubigen einzugehen. Die Verkündigung des Wortes Gottes ist ebensowichtig, wie die Feier des Abendmahls (Kommunion) und das Erleben von Gemeinschaft mit Gott und untereinander. Diese Auffassung bringt auch mit sich, dass Liturgische Gewänder und Geräte nicht nur Verzierung sind, sondern ihren Platz im Gottesdienst haben. Sie weisen hin auf die Herrlichkeit Gottes und strahlen die Wichtigkeit der Feier der Eucharistie aus. Darin erleben wir auf besondere Weise Gemeinschaft mit Gott und untereinander in der Verkündigung des Evangelium und in Brot und Wein des Abendmahls.
Trotz positiven Aenderungen in der römischkatholischen Kirche seit dem zweiten vatikanischen Konzil, haben sich die Strukturen nicht wesentlich geändert. Rom hat immer noch die höchste Autorität. Deswegen haben die Anliegen der Christkatholiken auch in unserer Zeit Sinn und Bedeutung, auch wenn unsere Stimme schwächer geworden ist. Die Glaubenswahrheit kann nicht von einer Person allein oder ein paar Wenigen bestimmt werden, sondern nur gemeinsam in eigener Verantwortung und Entscheidungsfreiheit. Ueber die Verfassung steht seit Beginn der Spruch: „Im Notwendigen Einheit, in allem die Liebe, in Zweifelsfragen Freiheit“. Es gilt immer noch „Freiheit in Gebundenheit“.