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Eintritt in die Christkatholische Landeskirche Es freut uns sehr, wenn Sie unserer Landeskirche beitreten wollen. In der Christkatholischen Kirche besitzen Mitglieder, die in sie eingetreten sind, die selben Rechte wie die in ihr getauften Mitglieder. Die Aufnahme in die Christkatholische Kirche der Schweiz erfolgt grundsätzlich über die zuständige Kirchgemeinde.
Kontakt Pfarramt
Voraussetzungen
- Sie glauben an den dreifaltigen Gott
- Sie sind nicht (mehr) Mitglied einer anderen Kirche
- Sie leben im Kanton St. Gallen oder im Diasporagebiet der Kirchgemeinde
Benötigtes
- Ausgefülltes Beitrittsformular
- Austrittsbestätigung der ehemaligen Kirchgemeinde
- Kopie des Taufscheins
Für ungetaufte Menschen Es kommt immer wieder vor, dass Menschen, die als Kinder nicht religiös erzogen wurden und keine Taufe erhielten, zum Glauben finden. In diesem Fall wird man durch die Taufe ins Christentum und die Christkatholische Kirche der Schweiz aufgenommen.
Infos zu unserem Rechtsstatus und den zugehörigen Gesetzen
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Bitte beachten Sie, dass sämtliche mündige Personen das Formular unterzeichnen müssen. Vielen Dank!
Download Beitrittsformular
Um das Formular am PC im Word-Format auszufüllen, betätigen Sie bitte folgenden Link:
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